Kirche und Staat sind im Kanton Wallis nicht getrennt. Im Kanton Wallis werden die Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Kirchen direkt von den einzelnen Einwohnergemeinden gedeckt. Die Gemeinden sind berechtigt, für die Auslagen der Kirchen eine sogenannte «Kultussteuer» zu erheben Die Kultussteuer ist eine Steuer, welche von der Gemeinde für die Ausgaben der Kirche eingetrieben wird. Gengwärtig (stand 2019) wird die Kultussteuer von sechs Gemeinden (u.a. Sitten) eingetrieben.
Die Kultussteuer muss auch von konfessionslosen Personen bezahlt werden. Der Kirchenaustritt im Wallis bietet finanziell gesehen keine Vorteile. Der Austritt aus einer der öffentlich-anerkannten Kirchen ist im Kanton Wallis nicht möglich.